IFRS-Beratung / Academy

IFRS Lease Accounting

Das IASB hat im Januar 2016 mit der Veröffentlichung des endgültigen Standards IFRS 16 sein Projekt Leases beendet. Der neue Standard IFRS 16 ermöglicht dem Leasingnehmer kaum noch Möglichkeiten zur Off-Balance-Darstellung von Leasingvereinbarungen. Dieser Standard ersetzt den fast 20 Jahre alten Standard IAS 17, sodass es zukünftig keinen Unterschied mehr zwischen finance und operating leasing geben wird. Nach Erhebungen des IASB ist gut jedes zweite nach IFRS bilanzierende Unternehmen von den Änderungen betroffen.

Durch diverse Veröffentlichungen haben wir eine fundierte fachliche Kompetenz hinsichtlich der neuen Rechnungslegungsvorschriften des neuen IFRS 16.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von IFRS Fach- als auch DV-Konzepten zur Umstellung der Prozesse in Ihrem Lease Accounting und grenzen diese bedarfsgerecht zu HGB und U.S.-GAAP ab. Wir zeigen Ihnen die Spielräume auf, welche bei der Bilanzierung möglich sind, und beraten Sie, wie Sie diese optimal ausnutzen können.

Der neue Standard zur Leasingbilanzierung sieht folgende Hauptänderungen vor:

  • Anwendungsbereich: Anwendung auf alle identifizierten Leasingbeziehungen sowie alle Untermietverhältnisse mit wenigen Ausnahmen (z. B. Nutzungsrechte gem. IAS 38, IFRS 6 oder IAS 41). Ausnahmen gibt es für kurzfristige Leasingverhältnisse, bei denen die wirtschaftliche Mindestlaufzeit weniger als 12 Monate beträgt und keine Verlängerungsoption vereinbart wurde (Erfassung analog eines bisherigen operating lease). Eine weitere Ausnahme besteht für low-value assets, d. h. Leasingverhältnisse, die individuell unabhängig zu anderen Leasingverhältnissen sind (in erster Linie „small IT equipment”).
  • Definition eines Leasingverhältnisses: Bei einem Leasingverhältnis handelt es sich um einen Vertrag, der ein zeitlich befristetes Recht zur Nutzung eines Leasinggegenstands im Austausch für eine Gegenleistung gewährt. Stärker als im bisherigen ED wurde im finalen IFRS 16 konkret auf die Entscheidungsrechte eingegangen (Nutzungsbestimmung). Zudem sollen Rechte nur während der Vertragslaufzeit Bedeutung erlangen. Bei kombinierten Leistungen (Leasing und Service) wird eine Separierung der Leistungen in einzelne Komponenten notwendig (basierend auf verfügbaren Informationen). Grundsätzlich gilt hier: Je exklusiver die Gestaltung für den Leasingnehmer, desto eher ist Kontrolle anzunehmen.
  • Bilanzierung beim Leasingnehmer: Mit Bereitstellung des Leasinggegenstands sind ein Nutzungsrecht (das right-of-use asset) und eine Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Eine Vereinfachung wird durch Gewährung einer Portfolio-Option eingeräumt. Homogene Vereinbarungen können zu einem Bilanzierungsobjekt zusammengefasst werden. Die Leasingverbindlichkeit umfasst den Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen zzgl. der Restwertgarantien o. ä. Die Leasingverbindlichkeit ist in der Folgebewertung aufzuzinsen. Das Nutzungsrecht ist i. d. R. linear abzuschreiben.
  • Bilanzierung beim Leasinggeber: Während die Leasingnehmer künftig alle Leasingvorfälle in der Bilanz ausweisen müssen, werden für Leasinggeber die bisherigen Regelungen des IAS 17 fortgesetzt. Diese müssen immer noch nach finance und operating leasing unterscheiden. Dieser konzeptionelle Bruch ist insofern problematisch, als dass im Einzelfall ein Vermögenswert sowohl beim Leasingnehmer als auch beim -geber auf der Aktiv-Seite bilanziert wird.
  • Anwendungsdatum: IFRS 16 ist anzuwenden auf Berichtsperioden, die am 1.1.2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gestattet, jedoch nur wenn zeitgleich IFRS 15 angewendet wird. Für EU-IFRS Anwender ist ein vorheriges Endorsement erforderlich. Der Standard lässt die Option zwischen einer vollen retrospektiven Anwendung nach IAS 8 und einer modifizierten. Letztere erleichtert den Übergang u. a. dadurch, dass die Vergleichszahlen nicht angepasst werden müssen sowie Leasingverhältnisse mit einer Restnutzungsdauer von weniger als 12 Monaten nicht nach IFRS 16 neu beurteilt werden müssen

Im SAP Modul Lease Accounting Engine sind folgende Customizing Prozesse an die neuen fachlichen Regelungen anzupassen:

  • Anpassung Customizing SAP CRM Lease Vertragsverwaltung
  • Anpassung der Klassifikationskriterien und der Zugriffsschlüssel (Substitution) für Capital als auch Operate Lease Verträge
  • Anpassung der Prüfregeln und Prüffolgen
  • Überprüfung und ggf. Anpassung der Regeln für Barwerttest
  • Überprüfung und ggf. Anpassung Regeln für Laufzeittests
  • Überprüfung und ggf. Anpassung Regeln für Test auf günstige Kaufoption
  • Anpassung Customizing SAP FI-AA sowohl bei Leasinggeber als auch Leasingnehmer
  • Customizing bei right of use Ansatz beim Leasingnehmer
  • Anpassung Customizing bei Abgrenzungsbuchungen (Accrual Engine)
  • Anpassung Customizing bei Abgrenzungsobjekten
  • Anpassung Customizing bei periodischen Abgrenzungslauf
  • Anpassung Customizing bei Listanzeigen und Parallelverarbeitung
  • Anpassung Abstimmung Accrual Engine mit FI-GL
  • Anpassung Accrual-Engine Belege in FI-GL überleiten
  • Anpassung Customizing Einmalbuchungen
  • Anpassung Customizing Informationssystem (SAP Business Warehouse; SAP Business Objects; SAS)
  • Anpassung Customizing Restwertermittlung