Steuerberatung

Grenzüberschreitende Steuergestaltung

Weltweit agierende Unternehmen unterliegen in allen Ländern den jeweiligen nationalen Steuersystemen, die sehr unterschiedlich und komplex sind. Dementsprechend benötigen global tätige Unternehmen eine abgestimmte Strategie, um eine überhöhte Konzernsteuerbelastung sowie eine doppelte Besteuerung in grenzüberschreitenden Aktivitäten zu vermeiden.

Gerne entwickeln wir für Sie Gestaltungsstrategien bei denen Ihre grenzüberschreitende Steuerbelastung optimiert wird.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende typische Beratungstätigkeiten:

 

Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Ein wesentliches Ziel der Steuerplanung im internationalen Konzern ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung von erwirtschafteten Gewinnen bzw. Erträgen.

Durch eine gezielte korrekte Inanspruchnahme und Anwendung von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen unterstützen wir Sie bei der Vermeidung oder Reduzierung einer doppelten steuerlichen Belastung.

 

Ausnutzung des internationalen Steuergefälles bei Standortwahl bzw. Funktionsverlagerung

Die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles kann durch eine Verlagerung von Wertschöpfungsaktivitäten in Steuerländer mit einer niedrigen Steuererhebung erreicht werden.

Wir unterstützen Sie gerne mit Steuerplanungen bei Ihrer Standortwahl (Tochtergesellschaften, Betriebsstätten) wie auch bei der Verlagerung einzelner Aktivitäten (Funktionsverlagerung) in Niedrigsteuerländer.

 

Transfer Pricing (konzerninterne Verrechnungspreise)

Die Bestimmung korrekter Verrechnungspreise für den Austausch von Gütern und Dienstleistungen zwischen nahestehenden Unternehmen ist ein zentrales Thema in der internationalen Besteuerung. Zudem ist eine ausführliche Dokumentation zur Ermittlung der angewandten Verrechnungspreise als Nachweis erforderlich. Bei Verstößen gegen diese Regelungen drohen hohe Steuernachzahlungen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Recherche korrekter Verrechnungspreise sowie der Erstellung der vorgeschriebenen Dokumentationen und helfen Ihnen, Transparenz in Ihre grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen zu bringen.

 

Konzerninterne Finanzierungsgesellschaften

Die Einrichtung konzerninterner Finanzierungsgesellschaften in Ländern mit niedrigen effektiven Steuersätzen kann zu einer Reduzierung der konzernweiten Steuerbelastung führen.

Wir beraten Sie gerne bei der Optimierung von Zahlungsströmen im Konzern unter Berücksichtigung des deutschen und des internationalen Steuerrechts und der einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (z.B. Reduzierung / Vermeidung von Quellensteuerbelastungen).

 

Grenzüberschreitende Verlustnutzung

Für international operierende Unternehmen ist es von zentraler Bedeutung, ob inländische Gewinne mit Verlusten ausländischer Betriebsstätten oder Tochtergesellschaften verrechnet werden können. Der EuGH hat in zwei Grundsatzurteilen eine Verlustverrechnung nur dann zugelassen, wenn die Verluste endgültig sind. In der Praxis ist noch keine einheitliche Rechtsauffassung erkennbar, wie diese Rechtsprechung in Einzelfällen umzusetzen ist.

Im Rahmen unserer Gestaltungsberatung nehmen wir gerne gutachterlich zu der Verlustnutzungspolitik in Ihrem Konzern Stellung.

 

Umsatzsteuerliche Problematiken bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen (Reihengeschäfte/Dreiecksgeschäfte etc.)

Bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU sowie in das Drittland bestehen diverse steuerliche Besonderheiten und Nachweispflichten, die von Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen zu beachten sind.

Wir besitzen fundierte Kompetenzen auf diesem Gebiet und beraten Sie sowohl in steuerlich fachlicher Hinsicht als auch bei der IT-technischen Umsetzung der diversen gesetzlichen Anforderungen.

 

Internationale M&A Transaktionen (grenzüberschreitende Verschmelzungen)

Zu unserem Leistungsspektrum zählt auch die optimale steuerliche Gestaltung von Auslandsengagements: z.B. Steuerliche Beratung ausländischer Unternehmen bei Investments und M&A-Transaktionen in Deutschland sowie steuerliche Beratung von deutschen Unternehmen bei Investments und M&A-Transaktionen im Ausland

 

Internationale Vermögens- und Unternehmensnachfolgen

Bei der steuerlichen Optimierung internationaler Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, vor allem unter Berücksichtigung einkommensteuerlicher, schenkungssteuerlicher und erbschaftsteuerlicher Gesichtspunkte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.