Wirtschaftsprüfung

Prüferische Durchsicht

Nicht alle Abschlüsse unterliegen einer gesetzlichen Prüfungspflicht. Die prüferische Durchsicht dient der Erhöhung der Glaubhaftigkeit und der Stärkung des Vertrauens der im Abschluss enthaltenen Informationen. Sie ist keine Abschlussprüfung, aber eine kritische Würdigung des Jahresabschlusses und ggf. des Lageberichts auf der Grundlage von bestimmten Plausibilitätsbeurteilungen.

Unabhängig ob nach nationalen oder internationalen Standards gibt Ihnen die prüferische Durchsicht durch unsere Wirtschaftsprüfer die notwendige Sicherheit.

Wir bieten die prüferische Durchsicht an für

  • Quartalsberichte
  • Halbjahresberichte
  • Jahresabschlüsse
  • Konzernpackages
  • Konzernabschlüsse
  • Prüfung einzelner Bilanzpositionen für den Gesellschafter/Kreditinstitut
  • Prüfungen von Compliance-Management-Systemen
  • Kleine, gesetzlich nicht prüfungspflichtige Gesellschaften, bei denen keine Identität zwischen dem Gesellschafterkreis und der Geschäftsführung besteht.

Dabei kann sich die prüferische Durchsicht sowohl auf den gesamten Jahresabschluss als auch auf nur bestimmte, wertrelevante Teile des Jahresabschlusses beziehen.