Die IFRS Standards werden laufend überarbeitet und auch bereits publizierte und angewendete Standards können nachträglich durch das IASB (International Accounting Standard Board) verändert werden. Probleme können in sogenannten „exposure drafts“ vorgelegt werden, über die das Board dann abstimmen muss. Erst mit der Zustimmung der Dreiviertelmehrheit des IASB können diese Vorschläge als Standard implementiert werden. Auf diese Weise wird ein transparentes Standardsetzungsverfahren gewährleistet.
Es gibt viele Gründe auch für mittelständische Unternehmen den Abschluss nach IFRS einzuführen. Entweder planen Sie mit Ihrem Unternehmen einen Börsengang oder die Ausgabe einer Form von Fremdkapitaltiteln an der Börse. Der Gesellschafterkreis hat sich verändert, da auch hier zu Lande immer mehr Private-Equity-Firmen sich beteiligen. Diese verlangen zumeist die Erstellung von IFRS-Abschlüssen. Oder Sie wollen sich Kapital bei einem Investor bzw. der Bank besorgen – auch dort wird meistens der Abschluss nach IFRS verlangt.
Wir helfen Ihnen dabei, die Standards und Neuerungen im Rahmen des IFRS direkt umzusetzen.